Richtlinien u. Standards der Seelsorgeausbildung ROSE

Auf der Synode des Kirchenkreises Gladbeck – Bottrop – Dorsten wurde im November 2014 die Aus- und Weiterbildung Ehrenamtlicher in Seelsorge beschlossen.
Ausbildung und Einsatz der ehrenamtlichen Seelsorgenden findet im Namen von ROSE statt: Regional Organisierte Seelsorge Ehrenamtlicher.
Das Konzept sieht seelsorgerliche Einsätze in den Gemeinden, Altenheimen und Krankenhäusern vor. Die Ausbildung ist pastoralpsychologisch ausgerichtet. Sie findet in festen Gruppen mit maximal 12 Teilnehmenden über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren statt.

A. Grundsätzliches

Vorwort

Gott will in Beziehung mit seinen Geschöpfen leben und nimmt uns Menschen bedingungslos an. Seelsorge geschieht im Horizont von Freiheit und Liebe, Glaube und Hoffnung (gelebte Rechtfertigung).
Der Mensch lebt daher grundsätzlich in Beziehungen zu Gott und den Menschen.
Seelsorge geschieht in diesen beiden Grundbeziehungen durch Kontakt, Annahme und hilfreiche Konfrontation.
Konkret geschieht Seelsorge in der Begegnung eines Christen/ einer Christin mit einer anderen Person. Ihre Grundform ist das seelsorgerliche Gespräch.
Seelsorge ist grundsätzlich Auftrag eines jeden Christenmenschen und Bestandteil des Priestertums aller Gläubigen. Die kirchliche Beauftragung zur Seelsorge beinhaltet die Notwendigkeit einer Ausbildung und einer Form von Professionalität.

Leitung des Projektes ROSE

Die Gesamtleitung der Seelsorgeausbildung wird von einer Pfarrerin/ einem Pfarrer verantwortet, die oder der eine anerkannte pastoralpsychologische Qualifikation erworben hat (vergleichsweise mindestens einen Aufbaukurs KSA/DGfP) und über eine Supervisionsausbildung verfügt.
Sie oder er ist für den Ausbildungsprozess, die Koordination der Einsatzgebiete und die Organisation der weiteren Fortbildung sowie Supervision verantwortlich.
Die Seelsorgeaus- und Fortbildung erfolgt mit Unterstützung von externen ReferentInnen und SupervisorInnen.
Unterstützt werden die Seelsorgeeinsätze durch feste AnsprechpartnerInnen in den Organisationen.

KSA:      Klinische Seelsorgeausbildung

DGfP:    Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.

Vorausetzungen zur Teilnahme

Die Aufnahme in ROSE setzt die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche, einer der Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V.. ACK oder des Ökumenischen Rates der Kirchen voraus und die Bereitschaft in einer mit ROSE kooperierenden Gemeinde oder Einrichtung als Seelsorgende tätig zu sein.
Die Aufnahme in die Ausbildung erfolgt:

  • mit Zustimmung der Leitung; 
  • bei Vorliegen eines Polizeilichen Führungszeugnisses;
  • der Erklärung der Schweigepflicht;
  • Unterzeichnung des Lernkontraktes, in dem die Bereitschaft erklärt wird, sich auf Umfang und Anspruch der Ausbildung einzulassen sowie auf das gemeinsame Arbeiten in einer Gruppe. 

In einem Einzelgespräch mit der Leitung werden die persönlichen Voraussetzungen und Erwartungen geklärt.

Persönliche Voraussetzungen für die Seelsorge-Arbeit

Neben Standards und Richtlinien der Ausbildung bedarf es einiger persönlicher Voraussetzungen für das Gelingen.

Einfühlungsvermögen (Empathie)

Kontakt und Beziehung können in der Seelsorge nur gelingen, wenn Seelsorgende bereit sind, sich auf die Gefühle ihres Gegenübers einzulassen und mit-zu-fühlen, ohne sich selbst und die eigenen Gefühle auszublenden (differenzierte Gefühlswahrnehmung).

Selbstwahrnehmung, und die Fähigkeit zur Selbstreflexion

In der Begegnung ist es wichtig, die eigene innere Reaktion (Sympathie, Widerstände,…) wahrzunehmen und sie zu nutzen oder zu bearbeiten. Dies erfordert die Bereitschaft, die eigene Person und das seelsorgerliche Gespräch sowie die eigene seelsorgerliche Haltung kritisch zu reflektieren.

Authentizität und Kongruenz

Es gilt das „ICH“ und das „DU“ in Beziehung zu setzen: Das Gegenüber in seinem Anderssein zu akzeptieren ohne die eigene Identität und den eigenen Glauben zu verleugnen. Die Ausbildung bedarf daher einer Offenheit gegenüber anderen Lebensstilen und Glaubenshaltungen.

Offenheit für Entdeckungen und Lernen

Seelsorge bedeutet immer wieder eine Entdeckungsreise mit der eigenen Person: Neues zu entdecken und Altes neu zu lernen. Die Bereitschaft für diesen Lernprozess - die eigenen Stärken und Schwächen, Prägungen und Handicaps, Höhen und Tiefen zu selbstkritisch zu reflektieren – wird vorausgesetzt.

Psychische und Körperliche Voraussetzungen

Voraussetzung für den Dienst in der Seelsorge ist ein stabiles Maß an psychischer und körperlicher Belastbarkeit. Dies wird soweit wie möglich im Einzelgespräch vor der Ausbildungsaufnahme geklärt.

Eine ausreichende Hörfähigkeit ist notwendig.

Glaubenspotential und „neugierige“ Nähe zur Kirche

Glaube trägt Seelsorge und die Seelsorge weiß um den Glauben. Das Engagement in ROSE beruht auf dem Glauben an Gott, der keinen Menschen vergisst, und will dies für andere erfahrbar machen. ROSE ist in der Evangelischen Kirche beheimatet. Mitglieder von ROSE verhalten sich öffentlich loyal gegenüber der Evangelischen Kirche.

Voraussetzung ist auch die Fähigkeit zu lesen und zu schreiben.

Fortbildungsablauf

Die Fortbildung findet in einer festen Lerngruppe statt.

Sie gliedert sich in verschiedene Abschnitte.

Die Einführungswochen Basismodul 1 und Basismodul 2 finden in einem Tagungshaus mit Unterbringung und Verpflegung statt.

Alle weiteren Termine finden voraussichtlich in Evangelischen Gemeindehäusern statt.




B. Zur Ausbildung

Inhalte und zeitliche Struktur der Ausbildung

Neben den zwei Seminarwochen sowie drei Wochenenden findet Ausbildung an Samstagen statt, um auch Menschen, die noch im Berufsleben stehen, die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.

Bewusst ist Basismodul 1 und 2 eine Blockwoche vorangestellt, so dass Berufstätige hierfür Bildungsurlaub beantragen können.
Die Ausbildung ROSE basiert auf einer Verschränkung von Theorie, Praxis und Selbstreflexion.
Die Ausbildungszeit variiert zwischen eineinhalb bis zwei Jahren.
Abweichungen vom Lehrplan erfolgen aufgrund spezifischer Gruppenbildungen und im Zuge der kontinuierlichen Überarbeitung der Lerninhalte.

Aufbau der Ausbildung

Der Aufbau der Ausbildung ist wie folgt strukturiert:

1.Halbjahr

Basismodul 1

„Vom Zuhören zum Hören“

Blockwoche,

4 Einzeltage, 1 Blockwochenende

72 Stunden = 48 AE a 90 Minuten

Schwerpunkt: Kommunikation und Psychologie

Gruppenfindung, Vier-Ohren-Modell, Systemische Fragestellungen, Persönlichkeitstypen, Inneres Team, Bibelarbeiten, Seelsorgetheorie, Übertragung und Projektion, Biographiearbeit, Gesprächsübungen, Alter und Schwerhörigkeit, spirituelle Wurzeln, „Gefühle“, „Seelsorge“

2.Halbjahr

Praxiserfahrungen 1

mit Supervision

Gesprächspraxis

 

40 Stunden

Einarbeitung in die Praxisfelder, Gruppen- und Einzelsupervision, Fallbesprechungen und Verbatimarbeit

3.Halbjahr

Basismodul 2

„Lebenskrisen“

Blockwoche, und 4 Einzeltage, 1 Blockwochenende

72 Stunden =

48 AE

a 90 Minuten

Schwerpunkt:

Einführung in lebensgeschichtliche Begleitung und besondere Lebensherausforderungen; Demenz, Kriseninterventionen Notfallseelsorge; Elemente der Paar- und Familienberatung, Resilienz und Psychohygiene; Suizid

4.Halbjahr

Praxiserfahrungen 2

mit Supervision

Gesprächspraxis

 

50 Stunden

Vertiefung, Gruppen- und Einzelsupervision, Fallbesprechungen und Verbatimarbeit

Basismodul 3

„Lebens- und Glaubensfragen“

5 Einzeltage und

1 Blockwochenende

 

42 Stunden =

28 AE

a 90 Minuten

Glauben mit Leben füllen und Leben mit Glauben füllen; Vertiefung theologischer und spiritueller Themen der Seelsorge: Taufe, Sterben, Tod; Schuld und Vergebung; Theodizee; Psalm und Gebet; Abendmahl; Segen; Andachten

 

 

Gesamt

300 Stunden =

166 AE

 

 

 

NACH DER ROSE-AUSBILDUNG

 

KSA - Kurs

Fakultativ nach Ausbildungsende

 

Klinische Seelsorgeausbildung nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie

Neben Ausschnitten und Exzerpten von Fachliteratur ist die Lektüre einer Seelsorgelehre (z.B. Jürgen Ziemer, Seelsorgelehre) Bestandteil der Ausbildung.

Kompetenzorientierung

Ausbildung und Fortbildung zielen darauf ab, bestimmte Kompetenzen der Seelsorgenden zu stärken. Diese lassen sich wie folgt beschreiben.

Personenbezogene Kompetenz:

Wahrnehmung und Reflexion der eigenen biographisch gewordenen Person und ihrer Stärken und Schwächen im Seelsorgegespräch;

Kommunikative Kompetenz:

Kontakt- und Gesprächsfähigkeit (verbal und nonverbal) und methodische Gestaltung der Gesprächsführung auf eine dem Seelsorgepartner/der -partnerin und dem Seelsorgekontext angemessene Weise;

Spirituelle Kompetenz:

Wissen und Gespür für die spirituelle Dimension; Erlernen von biblischen und theologischen Bezugsthemen; Lernen und Einüben von glaubensbezogenen Ritualen (Gebet, Segen usw.) und Verständnis von Abendmahl, sowie diese auf angemessene Weise einbringen oder durchführen zu können;

Psychosoziale Kompetenz:

Kontext von Lebenssituationen und Lebensthemen (Krankheit, Alter...) kennenlernen sowie die neue Vielfalt von Lebensläufen und Lebenswenden: z.B. Migration, Umzug, Trennung, verlängertes Alter, Pflege Angehöriger, Demenz, Pflegebedürftigkeit, Mobbing und Burnout (Lotsenfunktion);

Feldbezogene/ Institutionsbezogene Kompetenz:

Kenntnis der jeweiligen Institution, ihrer Rahmenbedingungen und ihrer Auswirkungen; konstruktiver Umgang mit den Bedingungen des jeweiligen Seelsorgefeldes;

Ethische Kompetenz:

Reflexion und Umgang mit ethisch relevanten Entscheidungssituationen (z. B. bei Patientenverfügungen, Suizidwunsch; u.a.);

Interreligiöse und interkulturelle Kompetenz:

Christen, distanzierten Christen, Nicht-Christen oder Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen begegnen zu können und mit ihnen in Kontakt zu kommen Unterschiede von religiösen und kulturellen Hintergründen wahrnehmen und ihre Wirkung verstehen; Eigenes Glaubenspotential und eigene kulturelle Identität(en) stärken und nutzen können.

 

Abschluss und Anerkennung

Die Bezeichnung „Seelsorger ROSE“ / „Seelsorgerin ROSE“ ist für Ehrenamtliche an eine standardisierte Ausbildung und die kreiskirchliche Beauftragung gebunden.

Voraussetzung zur Anerkennung:

  • Nachweis über die Teilnahme an den Basismodulen 1,2,3
  • 4 Einzelsupervisionen
  • 4 Verbatim/ Gesprächsprotokolle bzw. Fallberichte
  • Nachweis über mindestens 40 Stunden Seelsorgepraxis
  • Regelmäßige Teilnahme an Gruppensupervision
  • Abschlussgespräch mit der Kursleitung und Empfehlung der Kursleitung zur Anerkennung

Die Ausbildung endet mit einer Auswertung sowie einem Abschlussgespräch mit Superintendent und Mitgliedern des KSV.

Zeitnah werden die Mitglieder von ROSE in einem Gottesdienst als „Seelsorger ROSE“ / „Seelsorgerin ROSE“ in ihr Amt als eingeführt.

Alle im Einsatz befindlichen Seelsorgenden erhalten einen Lichtbildausweis.

C. Verpflichtungen und Verbindlichkeiten

Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der Seelsorgenden

Die Beauftragung zur Seelsorge „Seelsorger ROSE“ / „Seelsorgerin ROSE“ setzt die schriftliche Erklärung der Seelsorgenden zur Schweigepflicht und eine schriftliche Erklärung voraus. In dieser Erklärung verpflichtet sich der/ die ehrenamtliche SeelsorgerIn zu weiterer Fortbildung, der regelmäßigen Teilnahme an Supervision, sowie der verantworteten Seelsorgetätigkeit in den abgesprochenen Einsatzgebieten (Einsatzort, Besuchszeiten, Regelung der Praxisbegleitung).

Die Beauftragung wird für 2 Jahre ausgesprochen. Danach findet ein Bilanzgespräch mit der Einsatzleitung ROSE statt. Bei Zustimmung kann die Beauftragung durch die Einsatzleitung verlängert werden.

Verpflichtungen und Verbindlichkeiten des Kirchenkreises

Um die Kosten der Ausbildung für die Teilnehmenden so gering wie möglich zu halten, ist ROSE auf die Förderung des Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten und seiner Gemeinden angewiesen. Darüberhinaus wurde und wird ROSE durch finanzielle Zuschüsse wie Kollekten und Spenden u.a. sowie der Einbindung in die Evangelischen Erwachsenenbildung gefördert.

Der Kirchenkreis stellt den finanziellen Rahmen des Projektes sicher (Aus- und Fortbildungskosten, Supervision u.a.).

Der Kirchenkreis übernimmt die Fahrtkosten der Seelsorgenden zu ihren Einsatzorten.

Die Ehrenamtlichen sind über die Evangelische Kirche von Westfalen unfall- und haftpflichtversichert.

Vorgehen in Streitfällen

In nicht intern lösbaren Streitfällen wird externe Moderation oder Mediation angefordert.

Kosten

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen 2016 berechnen wir eine Kostenpauschale, die teilweise oder ganz von den Einrichtungen, in denen Sie tätig werden, übernommen wird.

Auf keinen Fall wird Ihre Teilnahme daran scheitern!

Hauptamtliche Leitung ROSE

Pfarrerin Susanne Adam

Kontakt:

0151 -28 79 83 01

susanne.adam@ekvw.de